RECHTSANWALT DAVID THIEME IN BERLIN-SCHÖNEBERG: ZUVERLÄSSIGE VERTRETUNG IM VERKEHRSRECHT
Im Straßenverkehr sind Sie einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt – auch wenn Sie selbst umsichtig Auto fahren und Rücksicht auf andere nehmen. Ganz gleich, ob Sie für das Parken am Potsdamer Platz einen Strafzettel erhalten haben oder im dichten Berliner Verkehr in einen Unfall verwickelt wurden: Mit unserem juristischen Fachwissen sowie unserer langjährigen Praxiserfahrung im Verkehrsrecht wehren wir ungerechtfertigte Ansprüche ab und setzen Ihre Interessen durch. Die Kanzlei Rechtsanwalt David Thieme in Berlin-Schöneberg ist gerne für Sie da.
RECHTSGEBIET MIT VIELFÄLTIGEN AUSGESTALTUNGEN
In Bezug auf das Verkehrsrecht kommen Verkehrsteilnehmern häufig Verkehrsunfälle in den Sinn. Doch es gehören noch mehr Vergehen zu diesem Rechtsgebiet. Das Spektrum reicht von vergleichsweise harmlosen Ordnungswidrigkeiten wie zu schnellem Fahren, bis hin zu schwerwiegenden Delikten wie Fahrerflucht. Als Konsequenzen drohen in Deutschland z.B. Bußgelder, Fahrverbote oder sogar Freiheitsstrafen. Doch ganz egal, ob es sich in Ihrem Fall um eine Verkehrsstraftat nach dem Strafgesetzbuch handelt oder Ihnen eine Ordnungswidrigkeit beim Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird: Wir setzen uns ein – für Ihr Recht.
Ordnungswidrigkeiten
- Unterschreitung des Abstands zum nächsten Fahrzeug
- Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit
- Überfahren roter Ampeln
- Trunkenheit am Steuer
- Handy-Telefonate während der Fahrt
- Und vieles mehr
Verkehrsstraftaten
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Trunkenheit am Steuer mit Unfallfolge
- Fahrerflucht
- Nötigung
- Fahrlässige Körperverletzung
- Und vieles mehr
Die verschiedenen Verstöße gegen dieses Recht sind natürlich auch mit deren Folgen eng verknüpft: Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche sowie weitere Angelegenheiten der Unfallregulierung verhandelt Rechtsanwalt David Thieme in Berlin gerne für Sie.
Dabei sollten Sie immer beachten: Schon als Fußgänger nehmen Sie am Verkehr teil. Damit greift das Verkehrsrecht nicht nur bei Radfahrern und Autofahrern, sondern auch, wenn Sie weder Fahrrad noch Führerschein besitzen und einfach nur zu Fuß unterwegs sind.
Wir setzen uns dafür ein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen!
Tel.: 030 - 264 786 020 0
WAS TUN BEI EINEM VERKEHRSUNFALL?
Direkt nach einem Unfall sitzt der Schock bei den Beteiligten tief. Trotz der Aufregung sollten Sie eines immer im Hinterkopf behalten: Tätigen Sie keine unüberlegte Aussage – insbesondere, wenn die Polizei anwesend ist –, bevor Sie uns kontaktiert haben. Das gilt vor allem dann, wenn Personen verletzt wurden. Diese Fälle enden meist vor Gericht. Sowohl für die professionelle Kommunikation mit der Polizei bzw. Unfallgegnern als auch für die Sicherung von Beweismaterialien sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht zurate ziehen. Wer die Schuld am Vorfall trägt, ergibt sich bei Bedarf durch ein Sachverständigengutachten. Auch andere Einzelheiten sollten Sie nicht leichtsinnig preisgeben. Im schlimmsten Fall können Ihnen solche Aussagen in einem späteren Prozess zur Last gelegt werden.
Die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung dürfen Sie ebenfalls gerne uns überlassen. Wir wissen genau, inwiefern Reparaturkosten bzw. Sachwerte belastet oder erstattet werden. Ebenfalls sorgen wir dafür, dass die Zusammenarbeit mit Sachverständigen in geordneten Bahnen abläuft – und nicht etwa die gegnerische Versicherung freie Hand bei der Auswahl hat, von der sie letztlich unter Umständen sogar profitiert. Verlassen Sie sich auf unsere Kanzlei!
ERLÄUTERUNGEN ZU ÜBLICHEN THEMEN IM VERKEHRSRECHT
Der folgende Abschnitt wird fortlaufend mit weiteren Erläuterungen ergänzt.
Kennzeichenmissbrauch
Laut § 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) stellt der Kennzeichenmissbrauch eine Verkehrsstraftat dar, die in besonders schweren Fällen sogar in Tateinheit mit Urkundenfälschung geahndet werden kann. In der Kanzlei von Rechtsanwalt David Thieme klären wir Sie über den Tatbestand der Kennzeichenmanipulation auf und erläutern Ihnen die Folgen der Straftat.
Was versteht man unter Kennzeichenmissbrauch?
Sollten Sie mit manipulierten Nummernschildern am Straßenverkehr teilnehmen, machen Sie sich strafbar. Sie müssen das Kraftfahrzeug nicht einmal fahren – bereits das Parken eines Pkws mit solchen Schildern auf einem öffentlichen Gelände kann nach dem StVG bestraft werden.
Die missbräuchliche Verwendung von Kennzeichen kann sich dabei in drei Arten zeigen. Sollten Sie Ihr Fahrzeug mit einem gefälschten Kennzeichen ausstatten, anstatt es bei der zuständigen Behörde anzumelden, um den Anschein eines zugelassenen Kraftfahrzeugs zu erwecken, begehen Sie einen Kennzeichenmissbrauch. Das Gleiche gilt für den Austausch gültiger Kennzeichen bei Fahrzeugen und Anhängern, um beispielsweise beim Fahren die Identifizierung des Fahrzeuginhabers zu erschweren. Der dritte Aspekt betrifft unerlaubte Abänderungen des Kennzeichens, die vielen Bundesbürgern nicht bewusst sind, weswegen einige dieser Taten aus Unkenntnis entstehen. Folgende Abänderungen sind laut Absatz 3 in § 22 nicht zugelassen:
- Anbringung von reflektierenden Folien auf den Kennzeichen
- Verschmutzung der Zahlen oder Buchstaben
- Anbringen von Gegenblitzanlagen oder Kennzeichenbeleuchtung
Welche Strafen sind möglich?
Die missbräuchliche Verwendung von Nummernschildern wird in jedem Fall strafrechtlich geahndet. Das Strafmaß fällt jedoch sehr unterschiedlich aus und hängt von Ihrer individuellen Lage ab. Wenn Sie bereits zuvor durch ähnliche Vergehen aufgefallen sind, erhöht sich die Strafe. In der Regel ist bei einer Kennzeichenmanipulation laut StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr zu rechnen. Ebenfalls können bis zu drei Punkte in Flensburg und ein temporärer Führerscheinentzug angeordnet werden. Sollte das Ordnungsamt statt einer Verkehrsstraftat den Tatbestand einer Urkundenfälschung feststellen, müssen Sie mit weitaus höheren Strafen rechnen.
Wie kann ein Rechtsanwalt beim Thema Kennzeichenmissbrauch helfen?
Sollten Sie in eine Situation kommen, in der Ihnen ein Missbrauch der amtlichen Kennzeichen vorgeworfen wird, ist es wichtig, sich schnellstmöglich juristische Unterstützung zu suchen. Die Kanzlei von Rechtsanwalt David Thieme engagiert sich in Berlin für die Durchsetzung Ihrer Rechte und hilft Ihnen, das Strafmaß zu minimieren und den Vorwurf schnellstmöglich zu beseitigen.
Um dies zu erreichen, können wir einen Widerspruch bei der zuständigen Behörde einlegen und die Akteneinsicht einfordern. Nachdem wir uns mit der Aktenlage vertraut gemacht haben, besprechen wir zusammen Ihre Möglichkeiten und versuchen, die Strafe nach dem StVG so gering wie möglich zu halten und einen Entzug der Fahrerlaubnis zu vermeiden.
IHR ANWALT IN BERLIN-SCHÖNEBERG
Wenn Sie als Geschädigter mit verkehrsrechtlichen Anliegen in Kontakt kommen und auch dann, wenn Ihnen vorgeworfen wird, selbst einen Verkehrsdelikt begangen zu haben – sei es im Bußgeldbereich oder sogar in Bezug auf das Verkehrsstrafrecht – sind Sie bei uns richtig. Wir betreuen Ihren Fall, sorgen für einen gerechten Ausgang des Verfahrens und bemühen uns, Strafen wie Fahrverbote oder einen Fahrerlaubnisentzug möglichst gering zu halten.
Wir stehen an Ihrer Seite – als Verkehrsanwalt für die Gebiete Mitte, Kreuzberg, Friedrichshain, Steglitz, Wilmersdorf, Neukölln, Charlottenburg und darüber hinaus! Ihr Fall ist bei uns in kompetenten Händen.
Kompetente juristische Beratung für Ihr Recht. Rufen Sie uns an!
Tel.: 030 - 264 786 020 0
Rechtsanwalt David Thieme hat sich in seiner Kanzlei mit Sitz in Berlin-Schöneberg im Bezirk Tempelhof-Schöneberg auf das Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht spezialisiert. Wer in und um Berlin in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde oder Täter bzw. Opfer im Fall einer Ordnungswidrigkeit oder sogar einer Verkehrsstraftat ist, wendet sich direkt an Rechtsanwalt Thieme. Er weiß, was aus rechtlicher Sicht zu tun ist, verteidigt das Recht seiner Mandanten und kümmert sich bei Bedarf um die Unfallregulierung. Mandanten aus Tempelhof-Schöneberg sowie den umliegenden Bezirken, wie Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Neukölln, Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf und deren Ortsteilen Wilmersdorf, Tiergarten, Kreuzberg, Tempelhof, Friedenau, Steglitz, Schmargendorf, Halensee, Charlottenburg, Moabit, Mitte, Friedrichshain, Alt-Treptow und Neukölln, schätzen die Kompetenz des Anwalts.